Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dalmatienhaus (Agentur)
Stand: November 2017

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen sowie alle für den Feriengast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Dalmatienhaus.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Agentur und dem Feriengast individuell vereinbart wurden.

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Der Mietvertrag über die Ferienwohnung kommt zustande, indem der Feriengast ein Angebot auf Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben in diesem Prospekt, der allgemeinen Leistungsbeschreibung und auf Basis dieser Vertragsbedingungen abgibt (Apartment-/Ferienwohnungs- Ferienhausbuchung), der durch die Agentur angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Apartment-/Wohnungs-Hausbuchung. Dabei ist Dalmatienhaus Ferienwohnungen & Ferienhäuser Vermittler der Ferienwohnung / des Ferienhauses. Der Mietvertrag wird im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers abgeschlossen. Die Bestätigung der Buchung kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Feriengast, haftet er der Agentur gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern der Agentur eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Nutzung zu anderen als der Beherbergung für Ferien dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Buchung gilt nur für angemeldete Personen und ist ohne Vereinbarung mit der Agentur nicht übertragbar. Möchte der Gast weitere Personen aufnehmen, so ist vor Anreise die Zustimmung der Agentur einzuholen.

3. Preise & Leistungen

3.1. Nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem Zustand und in der Ausstattung bereitzuhalten, wie sie sich aus dem Angebot, bzw. der Objektbeschreibung, der Leistungsbeschreibung und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen ergibt und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Leistungspflicht umfasst keine Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere nicht die Umgebung des Objekts, Strand-, Straßen-, Witterungs- und Ortsverhältnisse, soweit nicht diesbezüglich bestehende Aufklärungs- und Hinweispflichten schuldhaft durch uns verletzt werden.

3.2 Der Feriengast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Agentur zu zahlen. Dies gilt auch für vom Feriengast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Agentur gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Die Preise können von der Agentur geändert werden, wenn der Feriengast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Agentur oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Agentur dem zustimmt.

3.5 Rechnungen der Agentur sind sofort nach Zugang im Rahmen nachfolgender Bestimmungen ohne Abzug zahlbar.
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig und ist innerhalb von 14 Tagen bei der Agentur eingehend zu bezahlen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Belegungsbeginn eingehend auf dem Konto der Agentur zu bezahlen. Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung und Belegungsbeginn weniger als 30 Tage liegen, ist der Gesamtbetrag immer sofort zur Zahlung fällig. Solange die Gesamtzahlung nicht vollständig geleistet wurde, besteht kein Anspruch auf Bezug des gemieteten Objektes.

3.6 Die Agentur ist berechtigt, in begründeten Fällen abweichend von 3.5 bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Agentur ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Feriengast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Agenturaufrechnen oder mindern.

3.8 Die Agentur ist nach den geltenden Satzungen der Gemeinden verpflichtet, von den Feriengästen zusätzlich die örtliche Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinden weiterzuleiten, soweit diese nicht schon im Mietpreis mit eingerechnet worden sind und in der
Buchungsbestätigung extra erwähnt ist. Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach den jeweils aktuellen Satzungen der Gemeinden. Soweit nicht im Angebot angegeben, können Sie die aktuellen Taxen jederzeit bei den Tourismusbüros der jeweiligen Gemeinde erfragen.

3.9. Wird eine Kaution für das Mietobjekt gefordert, ist diese am Anreisetag bei Schlüsselübergabe in bar zu begleichen und wird am Abreisetag vor Ort wieder zurückgezahlt, sofern keine Schäden am Feriendomizil oder an dem Inventar entstanden sind.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Feriengastes, Umbuchungen

4.1 Die Agentur räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  • Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Agentur Anspruch auf Entschädigung. Bei jeder Stornierung/Umbuchung wird eine Gebühr von 39,--€ für den Aufwand der Agentur in Rechnung gestellt.
  • Die Agentur hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt bis 45 Tage vor Mietbeginn 30% des vertraglich vereinbarten Mietpreises, bis 30 Tagen vor Mietbeginn 50 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises,bis 7 Tagen vor Anreise 75 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises,ab 6 Tagen vor Anreise 100 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Agentur kein Schaden oder der der Agentur entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  • Sofern die Agentur die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der
    Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Agentur zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Agentur ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Agentur durch anderweitige Verwendung des Mietobjektes erwirbt.

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer/Wohnung/Haus oder die gebuchten Leistungen, ohne dies der Agentur rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Bei verspäteter Anreise oder/und früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises, ebenso bei geringerer Belegung.

4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die Agentur dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Agentur. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

4.4. Wir empfehlen insoweit ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Rücktritt / Kündigung der Agentur

5.1 Sofern dem Gast im Mietvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist die Agentur ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Objekt vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Agentur die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung, Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Agentur gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von der Agentur und der von Ihr vertretenen Eigentümer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Objekte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • die Agentur begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
    Ferienwohngelegenheit den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Agentur und des Eigentümers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Agentur zuzurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
  • ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
  • die Agentur von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige der Agentur nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Agentur gefährdet erscheinen;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 802c Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Die Agentur hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5.6 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag nach Belegungsbeginn außerordentlich zu kündigen, wenn durch den Gast und seinen Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig gestört wird, bzw. wenn diese sich so vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies gilt insbesondere bei Überbelegung, massivem oder fortgesetzten Verstoß gegen die Vertragspflichten und die Hausordnung und Sachbeschädigungen nicht unerheblichen Ausmaßes. In diesen Fällen hat der Gast keinen Rückzahlungsanspruch.

6. An- und Abreise

6.1 Die An- und Abreise richtet sich nach den folgenden Regelungen. Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich.

6.2 Gebuchte Objekte stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Schlüssel- und Objektübergabe erfolgt vor Ort.

6.3 Gebuchte Objekte sind vom Gast bis spätestens 21 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Agentur das Recht, gebuchte Objekte nach 24 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Agentur steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Bei unverschuldeten Reiseverspätungen (Stau, Unfall) ist unverzüglich telefonischer Kontakt mit der Agentur aufzunehmen, sobald sich eine Verspätung abzeichnet.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag ist das Objekt der Agentur bis spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Agentur über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Objekts den jeweiligen Tagespreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der Agentur nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung

7.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Agentur oder des Eigentümers, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

7.4 Für nach Abreise liegengebliebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

8. Obliegenheiten des Gastes

8.1 Entsprechend der gesetzlichen Regelung nach § 651d Abs.2 BGB ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich Anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.2 Im Falle eines erheblichen Mangels ist der Gast berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfe verlangen eine angemessene Fristsetzung voraus, es sei denn, diese ist nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar.

8.3 Der Gast ist verpflichtet, Ansprüche nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen binnen eines Monats ab dem vertraglichen Ende der Belegung gegenüber der Agentur schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und den Anspruch nach Wegfall des Hindernisses unverzüglich geltend macht.

8.4 Das Objekt, die Einrichtung und sonstige überlassene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch den Gast und seine Begleiter oder mitgebrachte Haustiere verursacht werden, sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen und angemessen zu entschädigen. Fehlende oder beschädigte Gegenstände und Einrichtungen sind vom Gast zum Neubeschaffungspreis zu entschädigen. Dem Gast bleibt die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen.

8.5. Das Objekt ist besenrein zu übergeben. Wird das Objekt über das normale Maß hinaus vertragswidrig hinterlassen, so ist der Gast verpflichtet, die Kosten der Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu tragen.

8.6 Haustiere dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung gegen Zahlung eines Aufpreises gemäß unserer für den Belegungszeitraum gültigen Preislist mitgebracht werden.

8.7. Der Mieter ist verpflichtet, den während der Mietdauer anfallenden Müll nach Hausordnung zu entsorgen. Um Mülltrennung wird gebeten.

8.8. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnung für das Objekt, die in der Hausmappe des Domizils jederzeit eingesehen werden kann.

9.Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Republik  Kroatien. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs - und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.

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